Wie nachhaltig ist Ihr Unternehmen wirklich? 🌿

Seit dem 18. November 2023 schreibt das neue Energieeffizienzgesetz vor, dass alle Nicht-KMU-Unternehmen mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 durchführen müssen. Für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 7,5 GWh pro Jahr oder einer Abwärmenutzung von jährlich 2,5 GWh ist sogar die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems nach DIN EN 50001 oder DIN EN 14001 verpflichtend.

 

Wie können wir Ihnen helfen?

🔍 Vorbesprechung und Auditplan: Definieren von Umfang, Kriterien und Verantwortlichkeiten. Multi-Site-Verfahren können genutzt werden.

📊 Analyse der Energieverbräuche: Strukturierte Erfassung und Zuordnung von Prozessen zu Kennzahlen. Festlegung einer energetischen Ausgangsbasis.

🔧 Schwachstellenanalyse und Maßnahmen: Identifikation von Schwachstellen und Definition von Maßnahmen zur Effizienzsteigerung.

💰 Wirtschaftlichkeitsberechnung: Durchführung nach VALERI Norm (DIN EN 17463), inklusive CO2-Fußabdruck-Reduzierung.

Prüfung und Verifizierung: Überprüfung und Verifizierung bereits umgesetzter Maßnahmen.

💡 Fördermittelberatung: Aufzeigen möglicher Fördermittelprogramme.

 

Am Ende erhalten Sie einen detaillierten Auditbericht, der auch bei der Bafa eingereicht werden kann.

 

Bereit, den nächsten Schritt in Richtung Energieeffizienz zu gehen? 🌍

Kontaktieren Sie uns noch heute und starten Sie Ihre Reise zu einem nachhaltigeren Unternehmen!

 

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